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Alexander Koukal | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.1.5 Schutz der Eingabe am Prompt?

Die bekannten KI-Modelle machen für die Aufforderungstexte am Prompt keine Vorgaben. Sie akzeptieren einzelne Worte und komplex formulierte Anweisungen. Die Eingaben am Prompt können umfangreich und detailliert ausfallen. Es gibt mittlerweile auch schon Anleitungen für die optimale Formulierung von Prompts und sogar KI-Tools, die die Eingaben für den Prompt vorformulieren. Dennoch werden diese Eingaben (wenn sie von Menschen und nicht von der KI stammen) in den seltensten Fällen die rechtliche Qualität eines Werks iSd UrhG erreichen. Die geringe Länge spricht dagegen, vor allem aber auch, dass es sich im Wesentlichen um die Aufzählung einzelner Vorgaben für den gewünschten KI-Output handelt (Größe, Farbe, Stil, wesentliche Bildelemente, Positionierung etc). Der Prompt stellt eine Art Gebrauchsanweisung dar; und einer solchen hat die Rechtsprechung (OGH 4 Ob 2202/96v) urheberrechtlichen Schutz versagt.

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