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Hannes Seidelberger | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.5 UWG-Novelle 2022

Die von den Mitgliedstaaten umzusetzende Richtlinie (EU) 2019/2161 zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften der Union ist zentraler Bestandteil des von der EU-Kommission ausgerufenen „New Deal for Customers“. Durch diese so genannte „Omnibus-Richtlinie“ wurden als Paket gleich vier bestehende EU-Richtlinien geändert: die Verbraucherrechte-Richtlinie (2011/83/EU), die Richtlinie über den Schutz der Verbraucher bei der Angabe der Preise der ihnen angebotenen Erzeugnissen – Preisangabenrichtlinie (98/6/EG), die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/59 EG) und die Richtlinie über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen (93/13/EWG). Das bringt auch Änderungen im Lauterkeitsrecht und im Preisangabenrecht mit sich, was auch für Unternehmen im Bereich der Online-Werbung von praktischer Relevanz ist. Konkret wurden mit dem Zweiten Modernisierungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (MoRUG II – veröffentlicht als BGBl I Nr 110/2022) das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) und das PrAG (Preisauszeichnungsgesetz) insbesondere in folgenden Punkten geändert bzw ergänzt, was auch einen Schwerpunkt im Online-Bereich zeigt (Inkrafttreten erfolgte hier mit 20.07.2022):

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