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Dokument-ID: 1233272
1.18.4 Umsetzung im Unternehmen
Seit dem Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) am 1. September 2025 sind zahlreiche Organisationen – insbesondere solche mit öffentlicher Beteiligung – verpflichtet, sowohl proaktiv Informationen zu veröffentlichen als auch auf Informationsbegehren zu reagieren. Für Unternehmen bedeutet das, neue Prozesse zu etablieren, bestehende Strukturen anzupassen und klare Verantwortlichkeiten zu definieren.