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1.1.3 Unternehmensinterne Internet-Policy
Empfehlenswert ist die Einführung einer unternehmensinternen „Internet-Policy“, um allen Dienstnehmern die „Spielregeln“ der Internet-Nutzung bekannt zu geben. Umgesetzt wird diese Internet-Policy durch Betriebsvereinbarungen (§ 96 Abs 1 Z 3 ArbVG) bei Unternehmen mit Betriebsrat, Individualverträge oder Weisungen (§ 10 Abs 1 AVRAG) bei Unternehmen ohne Betriebsrat (vgl Rotter, Internet-Zugang für Arbeitnehmer, ASoK 1999, 118, 120). Zu beachten ist, dass eine eingeschränkte Privatnutzung im Rahmen einer Betriebsvereinbarung eine erzwingbare Betriebsvereinbarung darstellt (Heilegger, infas 2009, 139).