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2.10 Softwarevertriebsvertrag (Portierung)
abgeschlossen zwischen
…
…
…
– nachfolgend „Lizenzgeber“ genannt –
und
…
…
…
– nachfolgend „Lizenznehmer“ genannt –
1. Präambel
1.1 | Der Lizenzgeber ist Inhaber der weltweiten Rechte an …, einer Software im Bereich … Er vertreibt diese Software weltweit sowohl direkt als auch durch verschiedene Distributionspartner. Er verfügt über die Gemeinschaftsmarke „…“ für die Klassen 9 (Software) und 42 (Softwareerstellung). |
1.2 | Der Lizenznehmer ist ein Softwareentwickler [und Distributor] mit Sitz in Österreich. |
1.3 | Der Lizenzgeber beabsichtigt, den Lizenznehmer nach Maßgabe des vorliegenden Vertrages mit der Portierung der Software „…“ auf das System … (in der Folge „Lizenzprodukt“) sowie mit dem Vertrieb dieses entwickelten Lizenzproduktes zu betrauen. |