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2.5.2 Richtlinie zur Nutzung privater Endgeräte im beruflichen Kontext (Bring Your Own Device – BYOD)
1. Zielsetzung, Anwendungsbereich und Verbindlichkeit der Richtlinie
Diese Richtlinie regelt unternehmensweit die Voraussetzungen, Bedingungen und Beschränkungen für die dienstliche Nutzung privat beschaffter und betrieblich eingesetzter Endgeräte – insbesondere Smartphones, Tablets, Notebooks und vergleichbare netzwerkfähige Technik – im Rahmen des Konzepts „Bring Your Own Device“ (BYOD). Ziel dieser Regelung ist die umfassende Sicherstellung von Informationssicherheit, Datenschutz, Systemstabilität sowie Nachvollziehbarkeit sämtlicher dienstbezogener Vorgänge auf privaten Geräten. Die Verwendung privater Technik zu betrieblichen Zwecken stellt grundsätzlich ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar, welches durch technische, organisatorische und rechtliche Maßnahmen gezielt minimiert werden muss.