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FORUM Media (red) - Alexander Koukal - Albert Scherzer | Muster | Vertragsmuster

2.6 Werbebanner-Vertrag

abgeschlossen am unten näher bezeichneten Datum zwischen


im Folgenden „Anbieter“ genannt

und


im Folgenden „Kunde“ genannt

wie folgt:

I. Vertragsgegenstand

Gegenstand dieses Vertrages bildet die Aufnahme eines Werbebanners des Kunden in eine Website des Anbieters.

Der Anbieter verpflichtet sich nach Maßgabe und für die Dauer dieser Vereinbarung, auf seiner Website unter der Adresse https://… den in Anhang 1 zu diesem Vertrag wiedergegebenen Werbebanner des Kunden zu platzieren. Anhang 1 bildet einen integrierten Bestandteil dieses Vertrags.

Der Werbebanner des Kunden wird auf der Startseite (Homepage) der oben näher bezeichneten Website platziert. Die Platzierung erfolgt … [an der obersten Stelle der Seite]. Eine auch nur geringfügige Veränderung der Platzierung ist nur über ausdrückliche Einigung beider Parteien zulässig.

Die erstmalige Platzierung des Werbebanners erfolgt am …

Der Anbieter wird den Werbebanner während der Vertragslaufzeit mit branchenüblicher Sorgfalt auf der vereinbarten Website verfügbar halten. Nicht als Vertragsverletzung gelten vorübergehende Einschränkungen der Abrufbarkeit infolge geplanter Wartungsarbeiten, notwendiger technischer Umstellungen, Störungen der Telekommunikationsinfrastruktur, höherer Gewalt oder sonstiger Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters. Geplante Wartungsarbeiten sind, soweit möglich, außerhalb üblicher Hauptnutzungszeiten durchzuführen.

Der Werbebanner wird über einen Hyperlink mit folgender Zielseite des Kunden verknüpft: https://… Diese Zielseite des Kunden wird aufgerufen, wenn der Werbebanner mit einem Mausklick aktiviert wird.

II. Spezifikationen

Bei dem vertragsgegenständlichen Werbebanner handelt es sich um … [einen statischen Banner im Dateiformat/einen animierten Banner im Format].

Der Werbebanner hat eine Größe von … x … Pixel.

Der Kunde überlässt den Werbebanner dem Anbieter in einem gängigen Dateiformat und einer Dateigröße, die nicht größer als … Kilobyte sein darf.

Der Kunde verpflichtet sich, den Werbebanner dem Anbieter … bis spätestens … zu übersenden, wobei die Übersendungsart entweder elektronisch oder auf einem geeigneten Datenträger zu erfolgen hat. Die Verlinkung im Sinne dieses Vertrages erfolgt im gleichen Browser-Fenster/in einem neuen Tab oder Browser-Fenster.

III. Pflichten des Kunden

Der Kunde ist während der gesamten Vertragslaufzeit verpflichtet, die Zielseite im Sinne dieses Vertrages abrufbar zu halten. Sollte der Kunde Störungen bei der Verlinkung des Werbebanners mit der Zielseite feststellen, wird der Kunde den Anbieter von diesen Störungen unverzüglich in Kenntnis setzen.

Der Kunde verpflichtet sich, bei der Gestaltung des Werbebanners die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und dafür Sorge zu tragen, dass Rechte Dritter – gleich auf welcher Rechtsgrundlage beruhend – nicht verletzt werden. Im Falle der nachträglichen Feststellung von Rechts- bzw Gesetzwidrigkeiten des Werbebanners ist der Kunde verpflichtet, den Anbieter hievon unverzüglich zu verständigen.

Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter von Ansprüchen Dritter, gleich auf welcher Rechtsgrundlage beruhend, freizustellen, die aus der Rechtswidrigkeit des Werbebanners und/oder der Verletzung von Rechten Dritter resultieren. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, den Vertragspartner von Kosten, die diesem aufgrund der zweckentsprechenden Rechtsverteidigung entstehen, wie zB Gerichtskosten und die Kosten rechtsfreundlicher Vertretung und Beratung, vollständig freizustellen.

IV. Ausgestaltung des Werbebanners

Hinsichtlich der Ausgestaltung des Werbebanners wird Folgendes vereinbart:

[…] oder Verweis auf die Wiedergabe des Bannerdesigns in Anhang 1

Der Werbebanner ist so zu gestalten, dass er eindeutig als Werbung erkennbar ist und das Publikum über den Werbezweck nicht irreführen kann.

Weist der Werbebanner gestalterische Funktionselemente auf (zB Suchmasken), müssen diese Funktionselemente auch tatsächlich aktivierbar sein.

Ein nachträglicher Austausch des Werbebanners kann nur einvernehmlich erfolgen.

V. Entgelt

Variante 1:

Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter für die Aufnahme des Werbebanners auf die Website gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages einen einmaligen Pauschalbetrag von EUR … zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu bezahlen. Dieser Betrag ist binnen 14 Tagen nach Unterfertigung dieses Vertrages auf das Konto des Anbieters zu überweisen.

Variante 2:

Maßgeblich für die Abrechnung sind ausschließlich die im vertraglich vereinbarten Tracking- oder Auswertungssystem erfassten und nachvollziehbar dokumentierten Klicks beziehungsweise Käufe oder Registrierungen. Die abrechnungsrelevanten Daten sind dem jeweils anderen Vertragspartner monatlich in prüffähiger Form zu übermitteln. Der Anbieter stellt auf Basis dieser Daten eine Rechnung, die binnen 14 Tagen ab Zugang zur Zahlung fällig ist. Beide Vertragspartner sind berechtigt, bei begründeten Zweifeln an der Richtigkeit der Abrechnung eine Überprüfung durch einen zur beruflichen Verschwiegenheit verpflichteten Sachverständigen oder Wirtschaftsprüfer zu verlangen. Die Kosten der Überprüfung trägt jener Vertragspartner, dessen Abrechnung oder Aufstellung um mehr als 10 % unrichtig war, sonst trägt sie der die Prüfung veranlassende Vertragspartner.

Für Variante 2: Der Anbieter ist dazu berechtigt, die Richtigkeit und Vollständigkeit der übersandten Aufstellungen durch einen zur beruflichen Verschwiegenheit verpflichteten Beauftragten (zB Wirtschaftsprüfer) prüfen zu lassen. Der Kunde hat dem Prüfer in alle für eine Prüfung erforderlichen Unterlagen Einsicht zu gewähren. Ergibt die Prüfung eine Abweichung zur jeweiligen Aufstellung von mehr als 15 %, trägt der Kunde die Kosten der Prüfung, sonst trägt der Anbieter die Kosten der Prüfung.

VI. Entfernung

Der Anbieter ist berechtigt, den Werbebanner vorläufig zu sperren oder zu entfernen, wenn konkrete und nachvollziehbar dokumentierte Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Werbebanner, die Zielseite oder deren unmittelbares Umfeld rechtswidrig ist oder Rechte Dritter verletzt. Der Anbieter hat den Kunden hiervon unverzüglich zu verständigen und ihm Gelegenheit zu geben, binnen angemessener Frist Stellung zu nehmen oder den beanstandeten Zustand zu beseitigen, soweit dies nach Art des Vorwurfs zumutbar ist. Fällt der Verdacht weg oder wird der beanstandete Zustand behoben, ist der Werbebanner unverzüglich wieder aufzunehmen.

Der Anbieter ist weiters berechtigt, den Werbebanner für die Dauer eines Zahlungsverzugs des Kunden von der Webseite zu entfernen. Der Kunde kann daraus keine Ansprüche ableiten.

VII. Gewährleistung, Haftung

Der Anbieter haftet für die allfällige Mangelhaftigkeit seiner Leistung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Der Anbieter leistet keine Gewähr für einen bestimmten unternehmerischen Erfolg des Kunden durch die Aufnahme des Werbebanners.

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Anzeige des Werbebanners und dessen Funktionsweise zum Teil von Telekommunikationsinfrastruktur abhängen, auf die der Anbieter keinen Einfluss hat. Der Anbieter sichert eine 100%ige Verfügbarkeit der oa Website nicht zu.

Festgehalten wird, dass der Anbieter nicht für die Funktionsfähigkeit der Telekommunikationsinfrastruktur zu seinem Server, bei Stromausfällen und bei Ausfällen von Servern, die nicht in seinem Einflussbereich stehen, haftet.

Der Anbieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften unbeschränkt für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Personenschäden. Bei leicht fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten und nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Haftung für entgangenen Gewinn und mittelbare Folgeschäden ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit dem nicht zwingendes Recht entgegensteht.

VIII. Vertragsdauer

Der vorliegende Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von jedem Vertragspartner unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von … jeweils zum … schriftlich aufgekündigt werden.

IX. Außerordentliche Kündigung

Jeder Vertragsteil kann den vorliegenden Vertrag aus folgenden wichtigen Gründen auflösen:

  • Wenn der andere Vertragspartner beharrlich Bestimmungen dieses Vertrages verletzt;
  • wenn dem anderen Vertragspartner die Erfüllung wesentlicher Vertragspflichten dauerhaft unmöglich wird oder eine schwerwiegende, nicht nur vorübergehende Störung eintritt, die eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar macht; soweit die Pflichtverletzung behebbar ist, ist vor Ausübung der außerordentlichen Kündigung eine angemessene schriftliche Nachfrist zu setzen.

X. Schlussbestimmungen

Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich dieses Punktes bedürfen der Schriftform und der Unterfertigung durch beide Vertragsparteien.

Die Vertragsparteien verpflichten sich, dem anderen Vertragspartner eine Änderung der Anschrift unverzüglich mitzuteilen. Diese Anschrift wird danach für den Zugang rechtsgeschäftlicher Erklärungen die einzig verbindliche Adresse.

Der vorliegende Vertrag gibt die abschließende Einigung der Parteien wieder. Allenfalls vor oder bei Abschluss des Vertrages getroffene Vereinbarungen verlieren mit Unterfertigung dieses Vertrages ihre Gültigkeit.

Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, bleiben die restlichen Bestimmungen des Vertrages gültig. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung durch eine gültige zu ersetzen, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck am weitesten entspricht.

Dieser Vertrag wird in zwei Originalen errichtet, wobei jedem Vertragspartner eines zusteht.

Die Kosten rechtsfreundlicher Beratung hat jeder Vertragspartner selbst zu tragen.

…, am …


[Der Anbieter]


[Der Kunde]

Anmerkungen:

1

Vertragsgegenstand

Der Vertrag ist als klassischer Banner-Schaltungsvertrag aufgebaut. Der Anbieter schuldet keine allgemeine Werbeleistung, sondern die konkrete Aufnahme eines bestimmten Werbebanners an einer genau bezeichneten Stelle auf einer bestimmten Website. Dadurch wird die Leistung sehr stark objektbezogen. Für beide Vertragsparteien ist das günstig, weil nicht bloß allgemein „Werbung“ geschuldet wird, sondern eine klar bestimmbare Platzierung mit klarer technischer Zuordnung.

2

Bannerplatzierung

Die genaue Festlegung der Startseite und der konkreten Position des Werbebanners gibt dem Vertrag ein hohes Maß an Bestimmtheit. Bei Online-Werbung ist die Platzierung wirtschaftlich oft genauso wichtig wie das Werbemittel selbst, weil Sichtbarkeit, Klickwahrscheinlichkeit und Wahrnehmung des Publikums wesentlich vom Umfeld und von der Position auf der Seite abhängen. Die vertragliche Fixierung der Platzierung macht daher den wirtschaftlichen Wert der Leistung nachvollziehbar.

3

Technische Spezifikationen

Die Regelungen zu Format, Pixelgröße, Dateigröße, Übermittlungsart und Zielseite schaffen die technische Grundlage dafür, dass die Schaltung im Alltag ohne zusätzliche Abstimmungen umgesetzt werden kann. Solche Spezifikationen sind im Vertrag besonders nützlich, weil sie die Schnittstelle zwischen Gestaltung, Technik und Leistungspflicht bilden. Sie verhindern typischerweise Diskussionen darüber, ob ein Banner technisch geeignet oder vertragsgemäß geliefert wurde.

4

Rechtskonformität des Werbebanners

Der Vertrag ordnet die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit des Werbebanners in erster Linie dem Kunden zu. Das ist sachlich nachvollziehbar, weil der Kunde das Werbemittel inhaltlich gestaltet oder veranlasst. Gleichzeitig wird dadurch für den Anbieter eine Schutzfunktion geschaffen, weil er fremde Werbeinhalte veröffentlicht, ohne regelmäßig selbst Urheber, Markeninhaber oder inhaltlich verantwortlicher Gestalter zu sein. Die Freistellungsklausel knüpft an diese Rollenverteilung an und soll das Veröffentlichungsrisiko wirtschaftlich der Sphäre des Werbemittels zuordnen.

5

Entgeltmodell

Der Vertrag ist offen für verschiedene wirtschaftliche Modelle und kann sowohl mit Fixpreis als auch leistungsabhängig nach Klicks oder Conversions betrieben werden. Das zeigt, dass der Vertrag sowohl für reine Platzierungsmodelle als auch für erfolgsnähere Vergütungsformen gedacht ist. Für die praktische Umsetzung ist diese Offenheit nützlich, weil das Modell an die konkrete Kampagne angepasst werden kann. Zugleich hängt die spätere Konfliktfreiheit stark davon ab, wie exakt die jeweils gewählte Variante technisch und abrechnungsmäßig ausgearbeitet ist.

6

Vertragsdauer und Eingriffsrechte

Der Vertrag kombiniert eine auf Dauer angelegte Zusammenarbeit mit Eingriffsrechten des Anbieters bei Rechtsrisiken und Zahlungsverzug. Damit wird deutlich, dass Bannerwerbung nicht nur als einfache Veröffentlichung verstanden wird, sondern als laufendes Verhältnis, in dem rechtliche, technische und wirtschaftliche Umstände jederzeit auf die Schaltung einwirken können. Die Bestimmungen zur Entfernung und Kündigung haben deshalb im Vertrag eine besondere Steuerungsfunktion, weil sie festlegen, unter welchen Voraussetzungen die laufende Schaltung unterbrochen oder beendet werden darf.