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Dokument-ID: 1287102
11.11 Qualitätscheck vor der Verwendung eines Arbeitsrechts-Prompts
- Sind Arbeitgeber, Arbeitnehmer:in, Funktion, Beginn und Art des Arbeitsverhältnisses klar?
- Ist geklärt, ob es sich um Arbeitsvertrag, freien Dienstvertrag, Werkvertrag oder eine andere Vertragsbeziehung handeln könnte?
- Sind Tätigkeit, Arbeitsort, Arbeitszeit und tatsächliche Arbeitsorganisation ausreichend beschrieben?
- Ist der anwendbare Kollektivvertrag geprüft oder zumindest als offene Frage ausgewiesen?
- Werden Dienstvertrag, Dienstzettel, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung und tatsächliche Durchführung voneinander getrennt?
- Werden Tatsachen, Parteibehauptungen, Dokumente und rechtliche Bewertungen klar unterschieden?
- Enthält der Prompt eine klare Perspektive, etwa Arbeitnehmer:in, Arbeitgeber, Geschäftsführer oder Betriebsrat?
- Verlangt der Prompt ausdrücklich, dass keine Arbeitszeiten, Entgeltansprüche, Pflichtverletzungen, Fristen, Kollektivvertragsbestimmungen oder Quellen erfunden werden?
- Fordert er offene Unterlagen, insbesondere Arbeitszeitaufzeichnungen, Lohnabrechnungen, Schriftverkehr, Beendigungsdokumente und Betriebsratsunterlagen, als eigenen Abschnitt?
- Sind Zugang, Zustellung, Fristen und relevante Stichtage ausdrücklich vorgesehen?
- Verhindert der Prompt voreilige Aussagen zu Kündigung, Entlassung, besonderem Kündigungsschutz, Überstunden, Diskriminierung oder Schadenersatz?
- Werden Organstellung, Arbeitsverhältnis und allfällige kollektivvertragliche Regelungen getrennt geprüft?
- Werden Gesundheitsdaten, Behinderungen, Schwangerschaft, Krankenstände und sonstige besonders schützenswerte Daten nur im erforderlichen Umfang verarbeitet?
- Werden Arbeitszeit-, Entgelt- und Abfertigungsberechnungen nur als vorläufige Berechnungen mit geprüften Daten angelegt?
- Sind Verfalls-, Verjährungs- und kollektivvertragliche Fristen als gesonderte Prüfpunkte vorgesehen?
- Sind Namen, Personalnummern, Gesundheitsdaten, Gehaltsdaten, Geschäftsgeheimnisse und interne Kommunikation anonymisiert oder wird ausschließlich mit fiktiven Fällen gearbeitet?