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Claudia Grasl - Sebastian Öhner | Praxiswissen | Fachbeitrag

Exkurs: Kinderschutzkonzepte

Auch wenn es in Österreich grundsätzlich ein weitreichendes System des Kinderschutzes gibt, kann es als „wunder Punkt“ angesehen werden, dass die einzelnen Normen durch die bundesverfassungsgesetzliche Kompetenzlage in verschiedene Einzelregelungen zersplittert sind. Dies ist vor allem in Hinblick auf die durchgängige Gewährleistung eines qualitativ hochwertigen Kinderschutzes nachteilig. • [Fußnote: Mazal in Legal Analysis zu Fragen des Kinderschutzes (2020), ÖIF Working Paper Nr 93, S 28.]  Ein Konzept um ebendiese Qualitätsarbeit im Kinderschutzbereich zugeschnitten auf die jeweilige Situation der Organisation(seinheit) liefern zu können, sind so genannte Kinder- und Jugendschutzkonzepte.

Darunter wird ein Organisationsentwicklungsprozess verstanden, bei dem sich vor allem Organisationen, die mit Kindern bzw Jugendlichen arbeiten oder die Jugendliche beschäftigen, mit möglichen Risiken für Kinder und Jugendliche in ihrem Angebot bzw Beschäftigungsfeld auseinandersetzen und Maßnahmen definieren, um diesen Risiken zu begegnen. • [Fußnote: Siehe zu den Kinderschutzkonzepten unter anderem auch: https://www.schutzkonzepte.at.]  In diesem Sinne bildet eine Kinder- und Jugendschutzrichtlinie auch ein besonderes Qualitätsmerkmal einer Organisation(seinheit).

Die Etablierung von Kinder- und Jugendschutzkonzepten bietet dabei folgende Vorteile:

  • Sie schaffen Bewusstsein für bestehende, das Kindeswohl gefährdende Risiken
  • Sie unterstützen dabei, einen geregelten Ablauf festzulegen, um Risiken präventiv entgegenzuwirken und eine klare Handlungsanleitung für den Ernstfall zu schaffen
  • Sie schützen Kinder und Jugendliche vor Gefährdungen und helfen darüber hinaus MitarbeiterInnen in schwer zu bewältigenden Situationen

Dafür bedarf es zunächst der Erarbeitung einer Schutz- und Risikoanalyse, die bestehende Risiken und Schutzpflichten für Kinder und Jugendliche in der Organisations(einheit) untersucht. Im Anschluss erfolgt die Entwicklung eines Schutzkonzepts bei dem die Schutzpflichten der Organisation(seinheit) festgelegt werden. In einem weiteren Schritt sind zudem auch Personalschulung und -entwicklung Teil des Konzepts. Diese sollen helfen, das Bewusstsein der Mitarbeiter/innen für den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu schaffen.

Vorteil dieses Systems ist, dass die Einhaltung der Verhaltensleitlinien klare Handlungsregelungen für den Arbeitsalltag schafft und Orientierung für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen bietet. Zusätzlich hilft die Etablierung eines Beschwerdemanagements dabei, Verdachtsfällen sofort nachzugehen und Handlungsanweisungen für den Fall der (potentiellen) Risikoverwirklichung festzulegen. Darüber hinaus bringt die Etablierung eines Interventionsplans Hilfsangebote und Schutz für Kinder und Jugendliche. Dieser Prozess wird dabei plangemäß durch die Dokumentation unterstützt, die auch für die Weiterbearbeitung und Reflektion von Vorfällen notwendig ist.

Jugendschutzkonzept

Grafik: Schritte zur Erarbeitung und Etablierung eines Kinder- und Jugendschutzkonzepts
Quelle: Mag. Sebastian Öhner