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Dokument-ID: 1113176
10.2 Allgemeines zur Aufsichtspflicht
Unter Aufsichtspflicht versteht man allgemein die Pflicht, ein Kind zu beaufsichtigen. Eine gesetzliche Definition, was Aufsichtspflicht bedeutet, gibt es nicht. Der Begriff Aufsichtspflicht unterliegt daher der Konkretisierung durch die Gerichte.