© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 1140982
8.1 Definition und gesetzliche Regelungen zum Kontaktrecht
Unter dem Begriff Kontaktrecht (vormals Besuchsrecht) versteht man das Recht auf persönlichen Umgang mit anderen Personen, insbesondere Familienmitgliedern, aber auch nahestehenden Dritten.