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Dokument-ID: 1103836
4.4.1 Definition
Dokumentationspflichten befinden sich in zahlreiche Berufsgesetzen, die im Einzelnen aufzuzählen den Rahmen sprengen würde. So müssen Ärzte/innen • [Fußnote: Siehe § 52 Ärztegesetz.] Aufzeichnungen über jede zur Beratung oder Behandlung übernommene Person führen und Psychologen/innen • [Fußnote: Siehe § 35 Psychologengesetz.] alle von ihnen durchgeführten Maßnahmen dokumentieren.