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Neu Dokument-ID: 1103836

Claudia Grasl - Sebastian Öhner | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.4.1 Definition

Dokumentationspflichten befinden sich in zahlreiche Berufsgesetzen, die im Einzelnen aufzuzählen den Rahmen sprengen würde. So müssen Ärzte/innen • [Fußnote: Siehe § 52 Ärztegesetz.]  Aufzeichnungen über jede zur Beratung oder Behandlung übernommene Person führen und Psychologen/innen • [Fußnote: Siehe § 35 Psychologengesetz.]  alle von ihnen durchgeführten Maßnahmen dokumentieren.

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