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6.2.2 Die Grundprinzipien der KRK
Kinderarmut ist auch im Sinne der Kinderrechte als Querschnittsmaterie zu betrachten. Deshalb finden sich rechtliche Implikationen an vielen verschiedenen Stellen innerhalb der KRK wieder. Schon in den vier allgemeinen Grundprinzipien der KRK, die auch bei der Anwendung aller anderen Bestimmungen zu berücksichtigen sind, • [Fußnote: Grabenwarter, Zur Frage der Integration der Garantien der Kinderrechtekonvention in das österreichische Bundesverfassungsrecht in Berka/Grabenwarter/Weber, Studie zur Kinderrechtskonvention und ihrer Umsetzung in Österreich, BMFJ Wien, 2014, 30; Sax, Empowerment durch Kinderrechte – Warum Kinder und die Kinder- und Jugendhilfe von einem Kinderrechtsansatz profitieren, in FICE Austria (Hrsg), Qualitätsstandards für die stationäre Kinder- und Jugendhilfe, 2014, 21.] lassen sich Verbindungen zu dem Themenbereich der Kinderarmut aufweisen: