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1.2 Die Radfahrprüfung
Auf Antrag des gesetzlichen Vertreters des Kinders hat die Behörde die Bewilligung zur Lenkung des Fahrrads zu erteilen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Die Fahrradprüfung ist freiwillig und kann von Kindern ab dem vollendeten 9. Lebensjahr absolviert werden. Im Idealfall wird dies im Rahmen der vierten Klasse Volksschule klassenweise organisiert und durchgeführt – manche Volksschulen ermöglichen dies allerdings nicht. Die Prüfung selbst besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil, es sollen dabei essenzielle Kompetenzen für den Straßenverkehr getestet werden. Das Kind muss die erforderliche körperliche und geistige Eignung sowie Kenntnisse der straßenpolizeilichen Vorschriften besitzen. Ist die Fahrradprüfung bestanden, wird der Radfahrausweis ausgehändigt. Die Bewilligung kann auch nachträglich widerrufen werden, sollte das Kind die erforderliche körperliche oder geistige Eignung nicht (mehr) besitzen.