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Graciela Faffelberger | Praxiswissen | Fachbeitrag

16 EU-Leitlinien

2007 wurden die Leitlinien der EU für die Förderung und den Schutz der Rechte des Kindes erstmals beschlossen und 2016/2017 überarbeitet. Die EU bekräftigt mit den Leitlinien die Verpflichtung die Kinderrechte zu schützen. Es sollen alle Rechte der Kinder gleich gefördert werden und geschützt werden. In weiterer Folge wurde 2020 die EU-Kinderrechtsstrategie verlautbart, • [Fußnote: Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen Empty, EU-Kinderrechtsstrategie, COM (2021) 142 final vom 24.3.2021.]  die ua auf den überarbeiteten Leitlinien aufbaut.

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