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Dunja Gharwal | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.3 Erkennen von Gewalt

Das Erkennen von Gewalt an Kindern ist komplex und erfordert einen gesamten Blick auf den (Gesundheits)Zustand des Kindes. Eine multiprofessionelle Zusammenarbeit ist hier von besonderer Bedeutung, da die unterschiedlichen fachlichen Einschätzungen oftmals erst ein ganzheitliches Bild der Gefährdungseinschätzung ermöglichen. • [Fußnote: Vgl Deegener, G. (2014): Risiko- und Schutzfaktoren des Kinder- und Jugendhilfesystems bei Prävention und Intervention im Kinderschutz; Pabst Verlag, Lengerich S 118 ff.]  Hinweise für Gewaltanwendung können vielseitig sein. Offensichtlich jedoch erkennbar sind vorrangig physische Verletzungen wie Griffspuren und Hämatome. • [Fußnote: Verletzungen an Hals, Armen, Gesäß, innere Oberschenkel sowie Ohren oder Bissverletzungen zählen hier ebenso, wie gewaltsam zugefügte Frakturen, die schwer von Unfallfrakturen zu unterscheiden sind. Hier können Vorverletzungen durch die Radiologie mitunter festgestellt werden. Verbrennungen und Verbrühungen können durch markante Abgrenzungen von Unfällen unterschieden werden (Zigarette). Blutungen können in den Augen gerade bei jungen Kindern durch Abdrücken der Halsvene entstehen. (Vgl Shaken-baby-Syndrome) Innere Verletzungen werden durch Tritte und Schläge im Bauchraum zugefügt. Vergiftungen werden durch die Verabreichung von Toxinen, Medikamenten oder Putzmittel herbeigeführt. Sie sind lebensbedrohlich.]  In der Arbeit mit Opfern von Gewalt wird gelegentlich mit Checklisten gearbeitet, um mögliche Verletzungen anhand einer Skizze einzutragen und für die Dokumentation sicherzustellen. Ergänzt wird diese Vorgehensweise durch die Anfertigung von Fotografien, die der Dokumentation beigelegt werden. In der Kinder- und Jugendhilfe können solche Skizzen für körperliche Misshandlungen durchaus Verwendung finden. Allerdings liegt der Hauptanteil der Befassungen bei Kindeswohlgefährdungen nicht im Bereich der körperlichen Gewalt sondern der Vernachlässigungen. • [Fußnote: MA 11 Jahresbericht 2020: https://wien.gv.at/ma11/kontakte/publikationen/jahresbericht2020.pdf.]  Die Annäherung eine mögliche Kindeswohlgefährdung zu erkennen erfolgt daher häufig über die Interpretation von Risiken und der Sammlung von Wahrnehmungen des Kindes selbst oder Dritter wie Elementarpädagogen/innen, Lehrer/innen, (Psycho)therapeuten/innen und Psychologen/innen.

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