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9 Familienrecht
Eine Charakteristik des Familienrechts ist es, dass die Normen teilweise personenrechtlichen und teilweise vermögensrechtlichen Charakter besitzen. Viele Bestimmungen zeichnen sich durch einen zwingenden Charakter aus, dh, sie sind der Disposition entzogen und können vertraglich nicht abbedungen werden. Wichtige familienrechtliche Geschäfte unterliegen einem strengen Formzwang (etwa die Eheschließung, Verpartnerung, Adoptionsvertrag) und sind in der Regel bedingungs- und befristungsfeindlich, da sie auf Dauer angelegt sind. Das Familienrecht gliedert sich grob gesprochen in die folgenden inhaltlichen Blöcke: