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6.5 Kinderarmut als Ausgangspunkt für Kindeswohlgefährdungen
Um sich der Kernfrage der Kindeswohlgefährdung durch Armut annähern zu können braucht es noch eine kurze Definition von Kindeswohlgefährdung. Diese wird im gesetzlichen Kontext durch ABGB § 138 • [Fußnote: https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001622&Artikel=&Paragraf=138&Anlage=&Uebergangsrecht= zuletzt abgerufen am 28.03.2022.] positiv formuliert und geregelt. So werden die Kriterien zur Beurteilung des Kindeswohls genannt und in zwölf Punkten angeführt. Bei genauerer Betrachtung zeigt sich jedoch gleichzeitig die Herausforderung individuell die Gefährdung festzumachen und den erforderlichen Schutz zu argumentieren. • [Fußnote: Vgl Buchebner-Ferstl, Dörfler-Bolt, Geserik: Zum Wohl des Kindes, 2021 https://www.oif.ac.at/fileadmin/user_upload/p_oif/Forschungsberichte/FB_39_Kindeswohl.pdf zuletzt abgerufen am 22.03.2022.]