© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
7.7.2 Kostenzuschüsse
Kostenzuschüsse für die Inanspruchnahme qualifizierter Gebärdensprach- sowie Schriftdolmetschleistungen (§ 8 LEVO-StBHG 2015)
Für die Inanspruchnahme einer (Online-)Dolmetschtätigkeit für die österreichische Gebärdensprache und für eine Schriftdolmetschtätigkeit wird Gehörlosen oder schwer hörbeeinträchtigten Personen über Antrag idR ein Kostenzuschuss gewährt, wenn die Kosten nicht von einem anderen Rechtsträger oder im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens übernommen werden und eine qualifizierte Übersetzung von Lautsprache in Gebärdensprache oder von Gebärdensprache in Lautsprache sowie eine qualifizierte, simultane Übersetzung von gesprochener Sprache in Schrift für die Lebensbewältigung der betreffenden Person erforderlich ist (§ 8 Abs 1 LEVO-StBHG 2015).