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Dokument-ID: 1197871
7.6 Oberösterreich
Für Oberösterreich sieht das Oö. Chancengleichheitsgesetz (Oö. ChG) zahlreiche Unterstützungen für Menschen mit Beeinträchtigungen vor. Sein erklärtes Ziel ist es, Menschen mit Beeinträchtigungen insbesondere durch die Vermeidung des Entstehens von Beeinträchtigungen und von Behinderungen und durch die Verringerung von Beeinträchtigungen nachhaltig zu fördern sowie ihnen ein normales Leben und eine umfassende Eingliederung in die Gesellschaft zu ermöglichen, um die Chancengleichheit von Menschen mit Beeinträchtigungen zu erreichen (§ 1 Abs 1 Oö. ChG).