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15 Psychotherapiegesetz (PsychotherapieG)
Das Psychotherapiegesetz • [Fußnote: Bundesgesetz vom 7. Juni 1990 über die Ausübung der Psychotherapie, StF: BGBl 361/1990 idgF.] enthält die Regelungen, die zur Ausübung der Psychotherapie in Österreich einzuhalten sind. Unter Psychotherapie wird gem § 1 PsychotherapieG die nach einer allgemeinen und besonderen Ausbildung erlernte, umfassende, bewusste und geplante Behandlung von psychosozial oder auch psychosomatisch bedingten Verhaltensstörungen und Leidenszuständen verstanden. Dies mit wissenschaftlich-psychotherapeutischen Methoden in einer Interaktion zwischen zumindest einem Behandelten und zumindest einem Psychotherapeuten mit dem Ziel, bestehende Symptome zu mildern oder zu beseitigen, gestörte Verhaltensweisen und Einstellungen zu ändern und die Reifung, Entwicklung und Gesundheit des Behandelten zu fördern. Das Gesetz weist eine gewisse inhaltliche Ähnlichkeit zum GuKG auf.