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19.1 Rechtsgrundlagen Gewaltschutz und Gewaltprävention für Kinder und Jugendliche
Der Gewaltschutz ist als ein wichtiger Bestandteil kinderrechtlicher Überlegungen verankert. Insbesondere in Art 19 der UN-Konvention über die Rechte des Kindes (Kinderrechtskonvention, KRK) und Art 5 des Bundesverfassungsgesetzes über die Rechte von Kindern (BVG Kinderrechte, BVG-KR) sind die Grundlagen für den Gewaltschutz von Kindern und Jugendlichen in Österreich festgehalten. Darüber hinaus finden sich auch in vielen anderen Gesetzen rechtliche Bestimmungen, die den Gewaltschutz genauer definieren. Dabei ist die gewaltfreie Erziehung bspw schon seit 1989 gesetzlich festgeschrieben und seit 1997 ein umfassendes Gewaltschutzgesetz etabliert worden.