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Dokument-ID: 1113180
10.6 Übersicht: Alkoholkonsum an öffentlichen Orten in den einzelnen Bundesländern
Wien
Der Erwerb und Konsum von alkoholischen Getränken ist bis zum vollendeten 16. Lebensjahr in der Öffentlichkeit verboten. Die Abgabe von alkoholischen Getränken in der Öffentlichkeit an junge Menschen ist ebenfalls bis zum vollendeten 16. Lebensjahr verboten.