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Dokument-ID: 1152262
8.5.1 Im Allgemeinen
Regelungen über die Ausübung des Kontaktrecht werden notwendig, wenn sich die bisherige Familienstruktur ändert – etwa die Ehe geschieden wird oder eine Trennung der Eltern erfolgt. In solchen Fällen erfolgt die Kontaktrechtsregelung meist einvernehmlich im Zuge der einvernehmlichen Scheidung und wird im Scheidungsvergleich festgehalten.