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3.2 Vorlagen für die pädagogischen Fachkräfte zur Dokumentation ihrer Aufsichtsplicht
Eine gewissenhafte Betreuungseinrichtung (sohin auch Kindergärten und Schulen) erkundigt sich im Vorfeld über die Eigenschaften, Fähigkeiten und Besonderheiten des Kindes. Die Erkundigung sollte immer vor Übernahme der Aufsicht erfolgen. Zu klären ist unter anderem, ob ein Kind besondere Krankheiten, Allergien, Unverträglichkeiten etc hat, aber auch andere Umstände sind zu erfragen, die für eine verantwortungsvolle Betreuung relevant sein können. Bei der Dokumentation (insbesondere aber der Speicherung der Daten nach Beendigung des Betreuungsverhältnisses mit der Einrichtung) haben immer die datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachtet zu werden. Wichtig ist auch die Dokumentation von Personen, die im Notfall kontaktiert werden sollen. Es sollte daher ein Stammdatenblatt über jedes in der Betreuung befindliche Kind geführt werden. Weiters sollte die Eingewöhnungsphase, die sowohl für Kindergärten als auch für Schulen wichtig ist, genutzt werden um Informationen zu erhalten, welche für die Betreuung des Kindes wesentlich sind. Daher ist in dieser Phase die Einbeziehung der Erziehungsberechtigten sehr wichtig.