© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
3.1 Aufsichtspflicht
Aufsichtspflichtig sind jene Personen, die obsorgeberechtigt sind (zumeist die Eltern). Während des Unterrichts oder bei Schulveranstaltungen haben Lehrer eine Aufsichtspflicht. Aufsichtspflichten haben auch Kindergärten • [Fußnote: RIS-Justiz RG0000140.] sowie andere Personen, die aus vertraglichen Gründen die Betreuung eines Kindes für einen gewissen Zeitraum übernehmen (zB Kindermädchen, Pflegeeltern, Kinder- und Jugendwohngruppen). • [Fußnote: Schacherreiter in Kletečka/Schauer, ABGB-ON1.08 § 1309 (Stand 31.07.2021, rdb.at) Rz 4.] All diese Personen werden im Fall der Verletzung ihrer Aufsichtspflicht gem § 1309 ABGB schadenersatzpflichtig. Auf ein Selbst- oder Mitverschulden der zu beaufsichtigten Person kann sich die aufsichtspflichtige Person gegenüber dieser nicht berufen. • [Fußnote: RIS-Justiz RS0027536.]