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Dokument-ID: 1127588
21.2.11 WKKG: Verwaltungsstrafen
Mit einer Geldstrafe bis zu EUR 5.000,– ist der Täter in den folgenden Fällen zu bestrafen:
- Betrieb eines Kindergartens ohne Bewilligung
- Durchführung einer genehmigungspflichtigen Änderung ohne Bewilligung