© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1113177

Andrea Zapotoczky | Praxiswissen | Fachbeitrag

10.3 Zur Unterscheidung: Volljährige/Minderjährige/Kinder

Volljährige Personen

Volljährige Personen sind Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sie sind für ihr Verhalten selbst verantwortlich. Halten Sie sich nicht an die geltenden gesetzlichen Regelungen, können Sie mit Strafe belangt werden und haben daraus resultierende Konsequenzen zu tragen. Sie sind geschäfts- und deliktsfähig. Sie können ihre Interessen allein vertreten und sind für ihr Handeln selbst verantwortlich. Geldstrafen oder auch Haftstrafen können über sie verhängt werden.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Rechtshandbuch Kinder- und Jugendschutz in unserem Shop! Zum Shop