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Dokument-ID: 1113177
10.3 Zur Unterscheidung: Volljährige/Minderjährige/Kinder
Volljährige Personen
Volljährige Personen sind Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sie sind für ihr Verhalten selbst verantwortlich. Halten Sie sich nicht an die geltenden gesetzlichen Regelungen, können Sie mit Strafe belangt werden und haben daraus resultierende Konsequenzen zu tragen. Sie sind geschäfts- und deliktsfähig. Sie können ihre Interessen allein vertreten und sind für ihr Handeln selbst verantwortlich. Geldstrafen oder auch Haftstrafen können über sie verhängt werden.