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Neu Dokument-ID: 1195639

Christian Kracher | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.10 Abschließend zum Beispielfall

Im Beispielfall wurde identifiziert, dass es sich bei der zu beschaffenden Software für die Personalabteilung zur Sichtung, Sortierung und Bewertung von Bewerbungen um ein Hochrisiko-KI-System handelt. Das KI-System wird vom Unternehmen in der Rolle eines Betreibers verwendet. Das Unternehmen hat, neben den allgemeinen Pflichten in Art 4 KI-VO, für dieses System auch die Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme umzusetzen.

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