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2.8 Cyber Resilience Act (CRA)
Allgemeines
Der Cyber Resilience Act (Verordnung [EU] 2024/2847) zielt darauf ab, die Cybersicherheit von Produkten mit digitalen Elementen und Funktionen in der EU zu verbessern. Denn alle Produkte mit digitalen Elementen, die in ein elektronisches Informationssystem integriert oder mit diesem verbunden sind (insb dem Internet), können böswilligen Akteuren als Angriffsvektor dienen. Bislang gab es keine einheitlichen Sicherheitsstandards und keine Verpflichtung der Hersteller zur Aktualisierung ihrer Produkte. Mit dem CRA werden Herstellern, Importeuren und Händlern nun entsprechende Pflichten zur Stärkung der Cybersicherheit auferlegt.