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1.2 Das österreichische Vergaberecht und der Einsatz von KI
Das nationale österreichische Vergaberecht basiert auf europarechtlichen Vorgaben, insbesondere den Richtlinien 2014/23/EU, 2014/24/EU und 2014/25/EU. Gem Art 14b des österreichischen Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG) liegt die Gesetzgebung im Bereich des öffentlichen Auftragswesens beim Bund. Die Vollziehung erfolgt nach dem föderalistischen Prinzip sowohl durch den Bund als auch durch die Länder. Die Umsetzungsgesetzgebung erfolgte primär mit dem österreichischen Bundesgesetz über die Vergabe von Aufträgen (Bundesvergabegesetz 2018 oder BVergG), welches den Geltungsbereich des Vergaberechts sowie die Zuständigkeit der öffentlichen Auftraggeber festlegt.