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Sebastian Müller | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.4 Datenschutz, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Urheberrecht

Beim Einsatz von ChatGPT muss sichergestellt werden, dass Arbeitnehmer:innen bei der Verwendung von ChatGPT im Einklang mit datenschutzrechtlichen Anforderungen agieren, keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse preisgeben und Urheberrechte Dritter nicht verletzen. Beim autonomen Einsatz von ChatGPT durch die Arbeitnehmer:innen sind diese primär selbst dafür verantwortlich bzw müssen mit rechtlichen Konsequenzen im Fall von Verstößen rechnen. Diese können im Arbeitsverhältnis von der Abmahnung über die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen durch die Arbeitgeber:innen (unter Anwendung der Haftungserleichterungen des Dienstnehmerhaftpflichtgesetzes) bis hin zur Kündigung oder Entlassung reichen. Auch gegenüber Dritten können Arbeitnehmer:innen haftbar sein. In den meisten Fällen werden aber primär Arbeitgeber:innen für die Fehlnutzung von ChatGPT durch ihre Arbeitnehmer:innen einstehen müssen.

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