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Günther Leissler | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.1.2 Der Grundsatz der Schadensverhütung

Als einen weiteren, zentralen Grundsatz des Einsatzes der KI heben die Ethischen Leitlinien hervor, dass KI weder in schadensbegründender noch in schadensverschärfender Weise eingesetzt werden darf. Im besonderen Maß ist auf schutzbedürftige Personen zu achten, wobei in Gefügen ungleicher Macht- oder Informationsverteilung KI keine negativen Auswirkungen verursachen oder verschärfen soll.

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