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Dokument-ID: 1195725
2.5 Digital Markets Act (DMA)
Allgemeines
Der DMA (Verordnung [EU] 2022/1925) richtet sich an so genannte Gatekeeper und unterwirft diese strengen Vorgaben. Gatekeeper sind Unternehmen mit großem Einfluss auf dem Markt, das sind Betreiber großer Online-Plattformen mit starker wirtschaftlicher Position, die eine dominante Rolle im digitalen Ökosystem spielen, indem sie im DMA spezifizierte zentrale Plattformdienste anbieten.