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Günther Leissler | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.1.4 Grundsatz der Erklärbarkeit

Mit dem Grundsatz der Erklärbarkeit streichen die Ethischen Leitlinien das Gebot der Transparenz hervor. Der Einsatz und der Zweck der KI sind offen zu kommunizieren, und deren Entscheidungen müssen erklärbar sein, sodass keine „Blackbox“-Algorithmen oder KI-Systeme zum Einsatz gebracht werden sollten.

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