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Christian Kracher | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.2 „KI-Modell“ vs „KI-System“

Der Begriff des „KI-Modells“ darf dabei nicht mit jenem des „KI-Systems“ gleichgesetzt werden. In der KI-Verordnung wird der Begriff KI-Modell zwar nicht explizit definiert, gemäß ErwGr 97 sind KI-Modelle jedoch wesentliche Komponenten von KI-Systemen. Sie stellen dabei deren Grundlage in Form von mathematischen Strukturen oder Algorithmen dar, die das „KI-Denken“ erst ermöglichen. Ein KI-Modell kann daher als die konkreten Parameter, Regeln und Logiken, die aus dem Training abgeleitet wurden, verstanden werden. Ein KI-System baut auf einem oder mehreren KI-Modellen auf und ist die anwendungsfertige Lösung (inkl Benutzeroberfläche, Programmschnittstellen etc), mit der Nutzer:innen interagieren können.

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