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Alexander Pabst - Dominik Hofmarcher | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.4 KI-Output: Möglicher urheberrechtlicher Schutz

Wie bereits im ersten Kapitel ausgeführt, können an reinen KI-Schöpfungen mangels menschlichem Urheber keine Urheberrechte entstehen. Allerdings gilt dies nur insoweit, als dem Output nicht durch menschliches Zutun Eigentümlichkeit verliehen wird. Soweit nämlich die für einen urheberrechtlichen Schutz geforderte Eigentümlichkeit auf einen menschlichen Urheber zurückgeht, steht einem urheberrechtlichen Schutz nichts entgegen. Die KI ist dann lediglich ein Werkzeug des schöpferischen Nutzers.

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