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Dokument-ID: 1195627
2.1 Problemstellung identifizieren/definieren
Die zu lösende Problemstellung muss als Erstes möglichst genau beschrieben und definiert werden, um dann eine adäquate Lösung zu finden. KI-Anwendungen sollen dabei nicht als Selbstzweck betrieben werden. Die Frage nach dem zu lösenden Problem ist entscheidend für weitere Prüfschritte nach der KI-Verordnung und auch relevant für die Bewertung nach anderen Rechtsbereichen (zB datenschutzrechtliche Vorgaben, Arbeitsrecht oder sonstige anwendbare regulatorische Vorschriften).