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3.4 Strafverfolgungsbehörden
Auch die KI-Verordnung regelt Aspekte der automatisierten Entscheidungsfindung. Anders als die DSGVO gilt die KI-VO auch für Strafverfolgungsbehörden (insbesondere Polizei) und Gerichte. Für Strafverfolgungsbehörden ist ein besonderes Verbot vorgesehen.