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Christian Kracher | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.3 Verhältnis zur DSFA

Anders als die DSFA ist die GRFA nur einmal durchzuführen, in ähnlichen Fällen kann auf zuvor durchgeführte Abschätzungen zurückgegriffen werden. Dies schließt auch fremde GRFA mit ein oder solche, die im Rahmen des Risikomanagements gemäß Art 9 KI-VO durchgeführt wurden.

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