© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
2.10.1 Verwendung von qualifizierten Personalfragebögen (§ 96 Abs 1 Z 2 ArbVG)
Die Verwendung von „qualifizierten“ Personalfragebögen bedarf zwingend der Zustimmung des Betriebsrates in Form einer Betriebsvereinbarung. Auch Fragebögen, die von Stellenbewerber:innen beantwortet werden sollen, fallen unter diesen Mitwirkungstatbestand. Bei „qualifizierten“ Personalfragebögen handelt es sich um solche, die nicht bloß die allgemeinen Angaben zur Person (zB Name, Adresse, Geburtsdatum) und Angaben über die fachlichen Voraussetzungen für die beabsichtigte Verwendung der Arbeitnehmer:innen (zB bisherige Tätigkeiten, Ausbildung) abfragen. Auch die Abfrage von Angaben, die zur Abwicklung des Arbeitsverhältnisses erforderlich sind (zB Sozialversicherungsnummer zwecks Anmeldung der Arbeitnehmer:innen), fallen nicht unter die Mitbestimmungspflicht.