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3.2 Vorgeschlagene Änderungen der KI-Verordnung
Verlängerung der Umsetzungsfristen für Hochrisiko-KI-Systeme
Die wohl bedeutsamste Änderung betrifft die Fristverlängerungen für die Anwendbarkeit der Vorschriften für Hochrisiko-KI-Systeme. Die Kommission begründet dies damit, dass wichtige Vorbereitungsarbeiten noch nicht abgeschlossen sind. Insbesondere fehle es an harmonisierten technischen Standards, gemeinsamen Spezifikationen und nationalen Aufsichtsbehörden, die für eine ordnungsgemäße Umsetzung erforderlich wären. Es wäre nach Ansicht der Kommission kontraproduktiv, wenn die gesetzlichen Pflichten in Kraft träten, bevor die praktischen Werkzeuge zu ihrer Einhaltung verfügbar seien.