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Caroline Biel | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.3.5 Wer haftet nach der Produkthaftungsrichtlinie?

Nach dem Produkthaftungsrecht haftet:

  • Primär der Hersteller bzw Quasi-Hersteller, daher wer ein Produkt entwirft oder herstellen lässt und unter seinem Namen oder seiner Marke in Verkehr bringt,
  • Subsidiär der Importeur mit Sitz in der EU/Bevollmächtigter, der das Produkt in den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) eingeführt hat,
  • Subsidiär der Fulfillment-Dienstleister. Das ist ein Unternehmen, das gewerblich mindestens zwei der folgenden Leistungen erbringt: Lagerhaltung, Verpackung, Adressierung und Versand von Produkten, an denen sie kein Eigentum haben (dh Lager-, Verpackungs- und Versanddienstleister). Wenn weder der Hersteller noch der Importeur ermittelt werden kann, haftet subsidiär der Händler für den Schaden,
  • Subsidiär haften Lieferant:innen bzw Online-Plattformen, wenn das Produkt so präsentiert wird, dass Verbraucher annehmen dürfen, es stamme von ihnen oder stehe unter ihrer Kontrolle.

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