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Dokument-ID: 1195700
1.3.4 Vorliegen eines Schadens – neue Art von Schäden
Grundsätzlich sieht die Produkthaftung Schadensersatz nur für Sach- und Personenschäden, jedoch nicht für reine Vermögensschäden vor. Sachschäden werden darüber hinaus nur dann ersetzt, wenn ein fehlerhaftes Produkt eine andere Sache (nicht das Produkt selbst) beschädigt, die überwiegend privat genutzt wird. Für im unternehmerischen Betrieb genutzte Sachen greift die Produkthaftung daher nicht. Ferner besteht ein Selbstbehalt von EUR 500,–.