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János Böszörményi | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.5 KI in der Verwaltung

Die künstliche Intelligenz findet zunehmend Eingang in die Verwaltung. Mit der Regierungsvorlage betreffend „Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 und das Verwaltungsstrafgesetz 1991 geändert werden“ (RV 539 BlgNr 28. GP) ist ein Gesetzespaket auf dem Weg, das die Erlassung vollautomatisierter Bescheide ermöglichen wird. Ein per Chatbot eingebrachter Antrag wird vollautomatisiert zum Bescheid führen können, sofern hierfür eine entsprechende materiengesetzliche Grundlage geschaffen wird. Daneben wird ein neues No-Stop-Verfahren eingeführt, das auch schon vollautomatisiert eingeleitet und ohne Zwischenschaltung einer natürlichen Person zu einem Mandatsbescheid führen wird.

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