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ArbeitnehmerInnenschutz
Arbeitgeber sind verpflichtet, für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer, Lehrlinge und Praktikanten in Bezug auf alle Aspekte, die die Arbeit betreffen, zu sorgen. Dabei haben sie sich über den neuesten Stand der Technik zu informieren. Die Kosten des Arbeitnehmerschutzes dürfen nicht zu Lasten der Arbeitnehmer gehen. Unter Gesundheit ist physische und psychische Gesundheit zu verstehen. Der Abschnitt 20 des Landarbeitsgesetzes und die untenstehenden Verordnungen zum Landarbeitsgesetz enthalten umfangreiche Bestimmungen zum Thema Sicherheit- und Gesundheitsschutz für die Arbeiter und die Angestellten in der Land- und Forstwirtschaft. Dies betrifft zum Beispiel die Gefährdungsbeurteilung am Betrieb, die Unterweisung von Arbeitnehmern, die Ausgestaltung von Arbeitsstätten, die Benutzung von Arbeitsmittel, die Verwendung von Arbeitsstoffen, Arbeitsvorgänge und Arbeitsplätze und die verpflichtende Beschäftigung von Präventivdiensten.
Für den Arbeitnehmerschutz in der Land- und Forstwirtschaft gelten folgende zum Landarbeitsgesetz erlassene Verordnungen:
- Land- und Forstwirtschaftliche Mutterschutzverordnung, LF-MSchV
- Land- und Forstwirtschaftliche Arbeitsmittelverordnung, LF-AM-VO
- Land- und Forstwirtschaftliche Kennzeichnungsverordnung, LF-KennV
- Land- und forstwirtschaftliche Arbeitsstättenverordnung, LF-AStV
- Land- und forstwirtschaftliche Sicherheitsvertrauenspersonen-Verordnung, LF-SVP-VO
- Land- und forstwirtschaftliche Verordnung biologische Arbeitsstoffe, LF-VbA
- Land- und forstwirtschaftliche Verordnung explosionsfähige Atmosphären, LF-VEXAT
- Landwirtschaftliche Grenzwerteverordnung, L-GKV
- Land- und forstwirtschaftliche Bildschirmarbeitsverordnung, LF-BS-V
- Land- und forstwirtschaftliche Dokumente-Verordnung, LF-DOK-VO
- Land- und forstwirtschaftliche Elektroschutzverordnung, LF-ESV
- Land- und forstwirtschaftliche Verordnung Persönliche Schutzausrüstung, LF-PSA-V
- Land- und forstwirtschaftliche Verordnung elektromagnetische Felder, LF-VEMF
- Land- und forstwirtschaftliche Gesundheitsüberwachungsverordnung, LF-VGÜ
- Land- und forstwirtschaftliche Verordnung Lärm und Vibrationen, LF-VOLV
- Land- und forstwirtschaftliche Verordnung optische Strahlung, LF-VOPST
- Land- und forstwirtschaftlichen Jugendarbeitsschutzverordnung, LF-JSVO
Die Kontrolle der Einhaltung der Arbeitnehmerschutzbestimmungen erfolgt durch die bei den Ländern eingerichteten Land- und Forstwirtschaftsinspektionen. Im Falle von Verstößen sind Verbesserungsaufträge bzw Verwaltungsstrafen vorgesehen. Die Verhängung einer Strafe aufgrund eines Verstoßes gegen bestimmte Regelungen des Arbeitnehmerschutzes führt zudem zur Kürzung der Direktzahlungen der Europäischen Union („Soziale Konditionalität“). Zu beachten ist auch, dass grob fahrlässige Verstöße gegen den Arbeitnehmerschutz im Falle von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten zu Schadenersatzforderungen des Unfallversicherungsträgers (AUVA) gegen den Arbeitgeber führen können.
Die folgenden Kapitel enthalten keine umfassende Darstellung des Arbeitnehmerschutzes. Vielmehr werden einige wichtige Punkte herausgegriffen.