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Clemens Purtscher | Praxiswissen | Fachbeitrag

8 Abgrenzung zwischen Tierschutzrecht und Jagdrecht

Im Jahr 2004 wurde die Tierschutzgesetzgebung von der Landes- in die Bundeskompetenz übertragen. Die Jagd ist hingegen in Landeskompetenz verblieben und wird durch eine dreistellige Zahl an Landesgesetzen sowie Landes- und Bezirksverordnungen geregelt.

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