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Dokument-ID: 1006076
5.1 Allgemeines zu gefährlichen Gütern
Bei der Arbeit am land- und forstwirtschaftlichen Betrieb wird zum Teil mit Chemikalien gearbeitet, die aufgrund ihrer Eigenschaften Gefahrpotential in sich tragen. Dazu zählen beispielsweise Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Treibstoffe und Pflanzenschutzmittel. Eine unsachgemäße Handhabung und Anwendung stellt daher eine Gefahr für Mensch, Tier und Umwelt dar. Gefährliche Güter werden gemäß ihrer dominierenden Gefahreneigenschaft (explosiv, brennbar, brandfördernd, giftig, radioaktiv, ätzend und ansteckend) in Gefahrgutklassen eingeteilt.