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Dokument-ID: 937564
5 Anerben- bzw Höferecht
Das Anerbenrecht verhindert, dass bäuerliche Betriebe im Falle der gesetzlichen Erbfolge zerstückelt werden. Wenn es mehrere Personen als gesetzliche Erben gibt, kann nur einer von ihnen (Anerbe) den Hof bekommen. Die anderen Miterben werden mit Geld abgefunden. Die Abfindung (Übernahmspreis) wird so bestimmt, dass der Anerbe wohl bestehen kann.