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Ulrike Österreicher | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.1 Echtes Dienstverhältnis

Ein echtes Dienstverhältnis liegt dann vor, wenn sich jemand auf eine gewisse Zeit zur Dienstleistung für einen anderen verpflichtet (§ 1151 Abs 1 ABGB). Die Rechtsprechung hat Kriterien herausgearbeitet, welche für das Vorliegen eines Dienstverhältnisses sprechen:

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